Im Sprühnebel der Victoriafälle
Elefantenparade im Chobe-Nationalpark
Safaris im Geländewagen, im Boot und zu Fuß
Kleine Reisegruppe
Intensive Reiseerlebnisse mit maximal 12 TeilnehmernInklusive Flug
Sorgenfrei buchen, an alles gedachtGarantierte Durchführung
Sorglos buchen - diese Reise findet garantiert stattZug zum Flug
Entspannt mit dem Zug zum AbflughafenReisezeitraum
Flexibles Reisen: 40 Reisetermine zwischen Oktober 2022 und November 2023Im Sprühnebel der Victoriafälle
Elefantenparade im Chobe-Nationalpark
Safaris im Geländewagen, im Boot und zu Fuß
Kleine Reisegruppe
Intensive Reiseerlebnisse mit maximal 12 TeilnehmernInklusive Flug
Sorgenfrei buchen, an alles gedachtGarantierte Durchführung
Sorglos buchen - diese Reise findet garantiert stattZug zum Flug
Entspannt mit dem Zug zum AbflughafenReisezeitraum
Flexibles Reisen: 40 Reisetermine zwischen Oktober 2022 und November 2023Erlebnis-Reise mit höchstens 12 Gästen
Garantierte Durchführung aller Termine
Linienflug mit Lufthansa (Tarif T) nach Johannesburg und zurück, nach Verfügbarkeit
Regionalflüge von Johannesburg nach Victoria Falls und von Maun nach Johannesburg
Rail&Fly in der 1. Klasse der Deutschen Bahn zum Flughafen und zurück
Reiseminibus / Safaribus mit Klimaanlage
11 Übernachtungen in Lodges
Täglich Frühstück, 3 x Picknick, 8 x Abendessen
1 Safari im westlichen Bwabwata-NP; 4 Safaris im offenen Geländewagen: 1 im Chobe-NP, 1 im westlichen Bwabwata-NP und 2 im Moremi-Wildreservat; 6 Safaris per Boot: 1 im Chobe-NP, 1 im östlichen Bwabwata-NP, 3 auf dem Okavango und 1 im Moremi-Wildreservat; 1 Safari zu Fuß im östlichen Bwabwata-NP
Flug über das Okavango-Delta
Nationalparkgebühren und Eintrittsgelder
192 m² Regenwald auf Ihren Namen
Deutsch sprechende Reiseleitung
Mit journaway sind Sie vor zusätzlichen Kosten durch eine mögliche Covid/Corona Infektion bestens geschützt. Bei allen über uns gebuchten Reisen mit Abreisen im Jahr 2022 ist eine vollumfängliche Auslandskrankenversicherung inklusive Abdeckung von Pandemievorfällen enthalten.
REISEKRANKENVERSICHERUNG: Inklusive Kostenübernahme eines Corona-Tests bei individuellem Verdacht (z. B. positiver Fieber-Test) und Notfalltelefonnummer mit Kostenübernahme
KRANKENRÜCKTRANSPORT: Kosten und Organisation des medizinisch notwendigen und vertretbaren Krankenrücktransport in ein Krankenhaus in der Nähe des Heimatortes (inklusive Überführung im Todesfall)
MEDIZINISCHE ASSISTENZ (OHNE HEILBEHANDLUNG): Gesundheitliche Betreuung und Reiseinformation, Organisation und Terminierung ärztlicher Leistungen und Krankenrücktransport
REISE-ASSISTENZ: Organisation der Rückreise, Sicherheitsrelevante Infos zum Reiseland, Organisation der Pflege für erkrankte Angehörige
REISEABBRUCH-VERSICHERUNG: Kosten der Rückreise gleicher Art, Erstattung des anteiligen Reisepreises, Mehrkosten für Übernachtung (individuelle Quarantäne im Reiseland)
Einzelzimmer: 500 €
Abflughafen: DE ab 100 € / AT ab 100 € / CH ab 100 €
Sitzplatzreservierung auf dem Langstreckenflug: ab 100 €
Linienflug in der Premium Economy Class bei Lufthansa: ab 1.000 €
Linienflug in der Business Class: ab 2.500 €
Highlights
Im Sprühnebel der Victoriafälle
Elefantenparade im Chobe-Nationalpark
Safaris im Geländewagen, im Boot und zu Fuß
Uralte Traditionen der Mashi erleben
3 Übernachtungen im Okavango-Delta
Flug über das Okavango-Delta
Sie können per Rechnung, Visa Card, Master Card zahlen.
Überweisung vom Kunden
Nach Erhalt der Reisebestätigung in etwa 14 Tagen wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung des Reisepreises ist 4 Wochen vor Reiseantritt zu zahlen.
oder
Kreditkarte: Master und Visa
Nach Erhalt der Reisebestätigung in etwa 14 Tagen wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung des Reisepreises ist 4 Wochen vor Reiseantritt zu zahlen. Bei Zahlung mit Kreditkarte erhalten Sie für die Anzahlung in 3 Wochen und für die Restzahlung 6 Wochen vor Abreise eine Mail mit einem Link zur Zahlungsaufforderung.
Der Reisekunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei
Chamäleon. Dem Reisekunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Reisekunde vom Pauschalreisevertrag zurück (Storno) oder tritt er die Reise nicht an, verliert Chamäleon den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber gemäß § 651hII BGB eine pauschalierte Entschädigungverlangen. Der Entschädigungsanspruch wird unter
Berücksichtigung nachfolgender Entschädigungspauschalen berechnet.
Die Rücktrittskosten betragen pro Reisekunde
– bei Reisen inklusive Flug-, Bahn- oder Busbeförderung:
bis 32. Tag vor Reisebeginn 20%
ab 31. bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 14. Tag bis 8. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 7. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn 60%
am Abreisetag oder bei Nichtantritt 70%
des Reisepreises.
– bei Reisen mit Eigenanreise:
bis 32. Tag vor Reisebeginn 20%
ab 31. bis 15. Tag vor Reisebeginn 35%
ab 14. Tag bis 8. Tag vor Reisebeginn 55%
ab 7. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn 65%
am Abreisetag oder bei Nichtantritt 75%
des Reisepreises.
Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung.
Dem Reisekunden bleibt es unbenommen, Chamäleon nachzuweisen, dass Chamäleon kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die pauschalierten Rücktrittskosten. Ist der Schaden von Chamäleon geringer oder sind die Pauschalen nicht anwendbar, wird Chamäleon seinen Schaden konkret berechnen, indem sich die Entschädigung nach dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von Chamäleon ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was Chamäleon durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, berechnet. Im Fall des Rücktritts ist Chamäleon zur unverzüglichen
Erstattung des Reisepreises abzüglich des Entschädigungsanspruches verpflichtet.
Erfolgt der Rücktritt durch den Reisekunden, weil am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die
Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich
beeinträchtigen, kann Chamäleon keine Entschädigung fordern
und zahlt den Reisepreis unverzüglich an den Kunden zurück. Auf § 651hIII BGB wird verwiesen.
Bis zum Reisebeginn kann der Reisekunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, auf die Regelungen des § 651e BGB wird verwiesen. Chamäleon kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprüngliche Reisekunde und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Chamäleon hat dem Reisekunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Ersatzreisenden Mehrkosten entstehen.
Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung (z.B. HanseMerkur Reiseversicherung, www.hansemerkur.de) und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod (z.B. HanseMerkur Versicherung, www.hansemerkur.de) empfohlen.
Was muss ich bei Buchung wegen des Coronavirus beachten?
Für Länder außerhalb der EU gilt die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bis 31. August 2020. Wenn Ihre Reise betroffen ist, können Sie kostenlos umbuchen. Egal, wann und wohin Sie möchten. Alle Stornogebühren übernimmt Chamäleon. Und falls Sie sich noch nicht für einen neuen Reisetermin entscheiden können, bekommen Sie einen insolvenzgesicherten Gutschein, „Ihr Reiseguthaben“. Sie haben dann Zeit, sich bis zum 31. Dezember 2021 zu entscheiden, wann und wohin Sie reisen möchten.
Welche COVID-19 Regelungen sind bei einer Reise nach Botswana zu beachten?
Die Einreise ist möglich.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
- Reisende, die vollständig gegen das Coronavirus geimpft wurden, können sich von der Testpflicht zur Einreise befreien.
- Wann Sie als vollständig geimpft gelten, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Auslandsvertretung.
Wichtig bei der Einreise:
Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.
- Der Test muss nach PCR-Methode durchgeführt worden sein und darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein.
- Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht befreit.
- Das Testergebnis muss in englischer Sprache abgefasst sein. Es kommt zu COVID-19-Tests vor Ort.
- Nicht vollständig geimpfte Reisende müssen sich bei Einreise einem kostenpflichtigen Schnelltest unterziehen. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Auch in den ersten 14 Tagen nach der Einreise sollen Reisende in Kontakt mit den lokalen Gesundheitsbehörden bleiben, um ihren Gesundheitszustand zu überwachen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen.
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
- Restaurants/Cafés: geöffnet
- Bars: geöffnet
- Geschäfte: geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet
- Kinos/Theater: geöffnet
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
- Maskenpflicht: ja - in der Öffentlichkeit
Datenstand vom: 01.07.2022 00:35 für Kunden von: journaway GmbH, Am alten Handelshafen 1, 26789 Leer
Welche COVID-19 Regelungen sind bei einer Reise nach Namibia zu beachten?
Die Einreise ist möglich.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
- Reisende können sich von der Testpflicht vor der Einreise befreien, wenn sie vollständig geimpft wurden.
- Welchen Anforderungen die Impfnachweise entsprechen müssen, erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung.
Wichtig bei der Einreise:
Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.
- Dies muss ein PCR-Test aus einem anerkannten Labor sein, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden (bezugnehmend auf die Abstrichentnahme) ist.
- Es werden nur Testergebnisse akzeptiert, die gemäß der “Trusted Travel Initiative” (https://africacdc.org/trusted-travel/ (https://africacdc.org/trusted-travel/)) oder der “Global Haven”-Plattform (https://globalhaven.org/ (https://globalhaven.org/)) zertifiziert wurden.
- Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht befreit. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Transit:
Der Transit ist möglich. Auch Transitreisende benötigen dazu ein Testergebnis nach den oben stehenden Anforderungen.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen.
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
- Bars: geöffnet mit Beschränkungen
- Clubs: geöffnet mit Beschränkungen
- Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen
- Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen
- Gotteshäuser: geöffnet mit Beschränkungen
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
- Maskenpflicht: nein
- Mindestabstand: 1.00 Meter
Datenstand vom: 01.07.2022 00:35 für Kunden von: journaway GmbH, Am alten Handelshafen 1, 26789 Leer
Welche COVID-19 Regelungen sind bei einer Reise nach Simbabwe zu beachten?
Die Einreise ist möglich. Für ungeimpfte Reisende kann es jedoch kurzfristig zu Beschränkungen kommen. Diese sollten sich dahingehend rechtzeitig bei ihrer zuständigen Auslandsvertretung informieren.
Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:
- Einige Landgrenzübergänge
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.
Quarantänemaßnahmen:
Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 14 Tagen. Diese gelten bis auf Weiteres. Die Auslegung der Quarantänemaßnahmen wird aufgrund der volatilen Lage unterschiedlich gehandhabt. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen unbedingt an Ihre zuständige Auslandsvertretung.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
- Das Mitführen eines Impfnachweises bei Einreise wird empfohlen beziehungsweise kann kurzfristig auch verpflichtend werden.
- Vollständig gegen COVID-19 geimpfte Reisende können sich zudem von der Quarantäne- und gegebenenfalls auch von der Testpflicht befreien.
- Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung.
Wichtig bei der Einreise:
Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.
- Es muss sich dabei um einen PCR-Test handeln.
- Dieser darf bei Abreise nicht älter als 48 Stunden sein.
- Reisende sollten sich bei ihrer Fluggesellschaft über mögliche zusätzlich erforderliche Dokumente erkundigen. Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Dieses erhalten Reisende bei der Ankunft. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich.
- Es können nicht alle Grenzübergänge genutzt werden.
- Die Weiterreise muss unmittelbar erfolgen.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Zum Besuch einiger öffentlicher Einrichtungen wird ein Imfpnachweis benötigt.
- Nächtliche Ausgangssperre: ja
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
- Bars: geöffnet mit Beschränkungen
- Clubs: geöffnet mit Beschränkungen
- Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen
- Strände: geöffnet
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
- Maskenpflicht: ja - in der Öffentlichkeit
- Mindestabstand: 1.00 Meter
- Versammlungsverbot: ja, ab 100 Personen
Datenstand vom: 01.07.2022 00:35 für Kunden von: journaway GmbH, Am alten Handelshafen 1, 26789 Leer
Welche Einreisebestimmungen gelten für Botswana?
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Für die Einreise mit dem vorläufigen Reisepass wird ein Visum benötigt. Dieses muss vor der Reise beantragt werden.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
- Eine Geburtsurkunde
- Eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung
Für Kinder unter 18 Jahren ist in jedem Fall eine Geburtsurkunde mitzuführen, aus der die Eltern hervorgehen. Dies gilt auch dann, wenn Kinder in Begleitung beider Elternteile reisen. Die Geburtsurkunde kann im Original oder als beglaubigte Kopie mitgeführt werden. Sind die aus der Geburtsurkunde hervorgehenden Eltern nicht sorgeberechtigt, muss außerdem der gerichtliche Sorgerechtsbeschluss oder ein sonstiger amtlicher Nachweis des Sorgerechts im Original oder als beglaubigte Kopie mitgeführt werden. Gegebenenfalls muss eine amtliche Übersetzung ins Englische angefertigt werden.
Welche Einreisebestimmungen gelten für Namibia?
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
- Eine internationale Geburtsurkunde
- Passkopien der Sorgeberechtigten
- Eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung
Außerdem wird ein Bestätigungsschreiben, inklusive Anschrift und Passkopie (oder Aufenthaltsgenehmigung) der Person, zu der der/die Minderjährige reisen soll, benötigt. Bei Minderjährigen, die nur von einem Elternteil begleitet werden, muss alternativ das alleinige Sorgerecht nachgewiesen werden. Begleitpersonen von Minderjährigen, die nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen neben der Geburtsurkunde ebenfalls eidesstattliche Versicherungen, Passkopien und die Kontaktdaten der Sorgeberechtigten vorlegen.
Kinder unter 18 Jahren benötigen auch dann eine Geburtsurkunde, wenn sie in Begleitung beider Elternteile reisen. Es muss sich dabei um eine internationale Geburtsurkunde handeln.
Es wird empfohlen, alle erforderlichen Dokumente ins Englische übersetzen und die Übersetzung beglaubigen zu lassen.
Welche Einreisebestimmungen gelten für Simbabwe?
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Benötige ich ein Visum für Botswana?
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Hinweis:
Bei Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist ein gültiges Visum erforderlich.
Mitzuführende Dokumente:
- Reisepass mit mindestens vier freien Seiten
Benötige ich ein Visum für Namibia?
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Hinweis:
Ein gebührenfreier Einreisestempel ("Visitors Entry Permit") wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt.
Benötige ich ein Visum für Simbabwe?
Es wird ein Visum benötigt.
Visaarten:
Visum ( Botschaft, Konsulat )
Erläuterung: Das Visum kann bei der Botschaft oder den zuständigen Konsulaten beantragt werden.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: mehrere Wochen
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
Visum bei Ankunft
Erläuterung: Das Visum ist bei Ankunft vor Ort an offiziellen Grenzstellen erhältlich.
Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Beantragung aktuell nicht an allen Grenzübergängen möglich. Bitte informieren Sie sich dahingehend rechtzeitig.
Mitzuführende Dokumente:
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
- Reisepass mit mindestens zwei freien gegenüberliegenden Seiten
- Dokumente, die den Zweck der Reise beschreiben
- Bestätigung der Fluggesellschaft über die Beförderung ohne Visum
Wir empfehlen die Beantragung des Visums über unseren Partner visumPOINT. Durch die Angabe des Codes PASSOLUTION erhalten Sie 10% Rabatt. Zum Anbieter: www.visumpoint.de.
Welche Impfungen werden für Botswana emfpohlen?
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber (siehe unten)
Gelbfieber:
Bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 12 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist.
Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Zentral- und Südamerika:
Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guayana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad und Tobago, Venezuela
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Cholera
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Gelbfieber (siehe unten)
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Welche Impfungen werden für Namibia emfpohlen?
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber (siehe unten)
Gelbfieber:
Bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 9 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist.
Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Zentral- und Südamerika:
Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guayana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad und Tobago, Venezuela
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Welche Impfungen werden für Simbabwe emfpohlen?
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber (siehe unten)
Gelbfieber:
Bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 9 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist.
Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Zentral- und Südamerika:
Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guayana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad und Tobago, Venezuela
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus
- Cholera
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Gelbfieber (siehe unten)
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Wer ist Chamäleon?
Mit über 25 Jahren Erfahrung ist der Reiseveranstalter Chamäleon aus Berlin ein Experte im Bereich Erlebnisreisen. Bei der Art zu reisen zählt, dass sich Menschen aus verschiedenen Kulturen auf Augenhöhe begegnen. Dass die Gäste Neues lernen und in das Leben und die Werte der anderen eintauchen. Dass ihre Reise nicht nur dem Selbstzweck dient, sondern Freundschaften geschlossen werden können. Dass sie Menschen anderer Länder wertschätzen, und durch ihre Entscheidung für Chamäleon Schritt für Schritt zu deren Existenzsicherung und Chancengleichheit beitragen. Lassen Sie sich jetzt von unseren journaway Erlebnisreiseexperten beraten - wir finden das passende Chamäleon Reiseangebot für Sie!
Wann wurde Chamäleon gegründet?
Chamäleon wurde 1996 gegründet.
Seit wann ist Chamäleon Partner von journaway?
Chamäleon ist seit 2018 Partner von journaway.
Wo ist der Sitz von Chamäleon?
Chamäleon hat seinen Sitz in Berlin.
Wer ist journaway?
Journaway ist ein auf Rundreisen spezialisiertes deutsches Reisebüro mit Sitz in Leer / Ostfriesland. Über 30 Mitarbeiter sorgen dafür, dass Sie Ihre Wunsch-Rundreise sicher und einfach zum besten Preis buchen können. Qualifizierte Rundreiseberater nehmen sich gerne Zeit für eine individuelle Angebotsauswahl. Journaway durchsucht über 200 Reiseveranstalter-Websites für Sie und bietet Ihnen tagesaktuelle Termine, Restplätze und Frühbucherangebote für Rundreisen in mehr als 100 Länder weltweit.
Was bietet journaway mir im Vergleich zu anderen Anbietern?
Journaway bietet die größte Auswahl an Rundreisen: Mehr als 15.000 Rundreisen weltweit stehen Ihnen zur Auswahl. Sie haben die Möglichkeit, alle Rundreisen übersichtlich zu vergleichen durch das Setzen von verschiedenen Filtern. So finden Sie die passende Rundreise nach Ihren individuellen Vorstellungen. Benötigen Sie bei der Suche nach Ihrer Wunsch-Rundreise Unterstützung, stehen unsere Rundreiseberater/innen Ihnen gerne zur Seite.
Was mache ich, wenn ich Fragen zu einer Reise habe?
Wir sind Ihr direkter Ansprechpartner zur gewünschten Reise. Haben Sie Fragen zu einer Reise oder ist die gewünschte Rundreise noch nicht dabei gewesen? Gerne stehen unsere Rundreiseberater/innen Ihnen bei der Reisesuche zur Seite und beraten Sie zu Ihrem Traumziel. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns einfach an. Wir klären Ihre Fragen immer schnellstmöglich und unverbindlich.
Tel.: 0491 / 97967979
E-Mail: team@journaway.com
Welche Länder hat journaway im Angebot?
Auf journaway.com können Sie Rundreisen weltweit buchen. Zurzeit sind Rund- und Erlebnisreisen in Afrika, Asien, Nord- und Südamerika, Australien & Ozeanien, der Antarktis und in Europa verfügbar. Sie haben die Auswahl zwischen 100 verschiedenen Ländern, unser Angebot bauen wir stetig aus.
Ist die Reiseanfrage und -beratung bei journaway kostenlos?
Ja, es fallen keine Buchungs- oder Servicegebühren bei uns an. Unser Service steht Ihnen kostenlos zur Verfügung. Den Reisepreis zahlen Sie immer direkt an den Reiseveranstalter.
Ist es günstiger, die Reise direkt bei einem Veranstalter oder bei einem anderen Anbieter zu buchen?
Nein, wir garantieren Ihnen immer den besten Preis. Sie zahlen nirgendwo weniger als bei einer Buchung auf journaway.com. Das umfasst unsere Nirgendwo-Günstiger-Garantie, die wir unseren Kunden bieten. Diese umfasst, dass wir Ihnen die Differenz zu Ihrem ursprünglich gebuchten Reisepreis erstatten, falls Sie die exakt identische Reise (identische Reisedaten, Reiseverlauf, Verkaufsbedingungen etc.) noch am selben Tag (bis 24 Uhr) bei einem anderen deutschen Anbieter günstiger sehen sollten. Kontaktieren Sie uns in diesem Fall bitte umgehend.
Wie schnell muss ich mich melden, damit mein Angebot noch gültig ist?
Wenn Sie ein Angebot in die engere Auswahl genommen haben und noch Zeit für die endgültige Entscheidung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. In der Regel können wir Ihr Angebot für 3 Tage kostenlos reservieren. Falls Sie mehr Zeit benötigen, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit uns in Verbindung, damit wir die Reise, wenn möglich, weitere Tage reservieren können. Reservieren Sie die Reise nicht, können wir nicht sicher stellen, dass die Reise kurze Zeit später noch verfügbar ist.
Wie weit im Voraus sollte ich meine Reise buchen?
Je früher desto besser. Rundreisen werden oftmals sehr früh gebucht und sind dann schnell ausgebucht. Sobald Sie Ihren Entschluss gefasst haben, zu buchen, sollten Sie dies auch tun. Ist dies aus verschiedenen Gründen nicht möglich, können Sie es natürlich auch spontan kurz vor Reisebeginn versuchen, denn bei uns finden Sie auch kurz vor Reisebeginn noch tagesaktuelle Restplätze für Rundreisen.
Was bedeutet es, wenn meine gewünschte Reise „auf Anfrage“ ist?
Das bedeutet, dass die Reise beim Veranstalter angefragt werden muss. Das kann verschiedene Gründe haben. Meistens liegt es daran, dass die Reise bereits ausgebucht ist, aber noch einzelne Plätze angefragt werden können. Bei Unklarheiten wenden Sie sich gerne an uns.
Was ist eine Option?
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre gewünschte Reise für einige Tage kostenlos zu reservieren bzw. festzuhalten. In dieser Zeit können Sie sich überlegen, ob die Reise in Frage kommt und ggf. fest buchen. Sollten Ihre Pläne sich ändern, können wir die Reise in der Optionsfrist, die wir Ihnen mitteilen, wieder freigeben und es entstehen Ihnen keine Kosten.
Was sind optionale Leistungen?
Leistungen, die optional sind, sind nicht im Reisepreis inkludiert und können hinzugebucht werden, wenn Sie es wünschen. Hierzu zählen Inlandsflüge, Restaurant- oder Theaterbesuche usw. Bitte geben Sie diese Wünsche bei der Buchung an. Falls Sie sich im Nachhinein überlegen, noch eine solche Leistung hinzu zu buchen, kontaktieren Sie uns bitte. So können wir klären, ob dies noch möglich ist.
Kann ich eine Reise buchen, wenn mein Wohnsitz nicht in Deutschland ist?
Wir bauen unseren Service nach und nach in verschiedenen Ländern aus. Zurzeit ist die Buchung von Deutschland, Österreich und der Schweiz möglich.
Kann ich einen anderen Flug/eine andere Anreise als vorgegeben wählen?
Dies ist bei jedem Veranstalter unterschiedlich. Falls aber der Wunsch besteht, anders als vorgesehen anzureisen, setzen wir uns selbstverständlich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung, um Ihnen schnellstmöglich eine Antwort geben zu können.
Benötige ich eine Reiseversicherung?
Wir empfehlen stets den Abschluss einer Reiseversicherung. Sie treffen die Entscheidung, ob Sie eine Versicherung benötigen und wenn ja, in welchem Umfang Sie diese abschließen möchten. Eine der wichtigsten Reiseversicherungen ist die Reiserücktrittsversicherung. Wenn Sie Ihre Reise aus verschiedenen Gründen wie schwere Krankheiten oder einem Todesfall in der Familie nicht antreten können, müssen Sie nicht selbst für die entstandenen Kosten aufkommen. Eine Auslandskrankenversicherung erstattet Ihnen medizinische Behandlungskosten vor Ort. Bei Buchung werden Sie von unseren Mitarbeitern gerne beraten.
Kann ich meine Rundreise verlängern bspw. durch einen Badeurlaub?
In der Regel ist dies problemlos möglich, ist aber davon abhängig, ob der Reiseveranstalter Ihrer Wunsch-Rundreise dies anbietet und wenn ja, ob genügend Verfügbarkeiten vorhanden sind. Eine Verlängerung muss in jedem Fall individuell angefragt werden, ob vor oder nach der Reise. Gerne helfen wir Ihnen telefonisch oder per Mail weiter.
Wie kann ich meinen Gutschein für meine Buchung einlösen?
Sie können Ihren Gutscheincode bereits bei Ihrer unverbindlichen Anfrage angeben. Binnen 14 Tagen nach Ihrer Reise werden sich unsere Rundreiseberater/innen bei Ihnen melden und Sie nach Ihrer Kontoverbindung fragen, um Ihnen den Betrag zu überweisen.
Wie sicher sind die Reisen von journaway?
Wir möchten unseren begeisterten Kunden ein unvergessliches Erlebnis ermöglichen, daher hat es für journaway oberste Priorität, Ihnen nur Reisen von ausgewählten Partnern anzubieten. Auf jeder Ihrer Rundreisen werden Sie stets von einem geschulten Reiseleiter begleitet, der die Gepflogenheiten des Landes kennt und auch in Risiko-Situationen weiß, wie damit umzugehen ist. Mit journaway reisen Sie also unbeschwert.
Was passiert, wenn ich eine Reise gebucht habe?
Sie müssen erstmal nichts tun. Der Veranstalter Ihrer gebuchten Reise schickt Ihnen eine Reisebestätigung zu, in der Sie alle Informationen auf einen Blick erhalten. Dort sehen Sie auch, welchen Betrag Sie zu welchem Zeitpunkt in ihrer bei der Buchung festgelegten Zahlungsart zahlen müssen. Circa 4 Wochen vor Reisebeginn erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen. Bei kurzfristig gebuchten Reisen weicht diese Frist natürlich ab. In diesem Fall teilen wir Ihnen den Versandtermin bei Buchung mit.
An wen zahle ich meinen Reisepreis?
Ihren Reisepreis (meist in An- und Restzahlung geteilt) zahlen Sie direkt an den Reiseveranstalter Ihrer Reise. Abhängig vom Veranstalter gibt es verschiedene Zahlungsmöglichkeiten und eine unterschiedliche Staffelung von An- und Restzahlung. Diese entnehmen Sie der Reisebestätigung.
Ihre Rundreiseberater sind für Sie da!
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Mareike Becker
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